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Rauchmelder-Lebensretter! - Mindestanforderung

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Mindestanforderung

In sieben Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" auf:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

 

Optimaler Schutz:

Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchwarnmelder ausstatten - ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf (Küche, Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für Gasaustritt in Küche und Keller Gasmelder. Bei einem Haus oder einer großen Wohnung bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder an. Bei einem Neubau können auch schon von vornherein kabelvernetzte 230-Volt-Rauchmelder installiert werden.

 

Die hier dargestellten Informationen und Grafiken stammen von www.rauchmelder-lebensretter.de

 

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